Raeke Dolmetschservice

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Textfeld: Dolmetscher, Konferenzdolmetscher und Übersetzer für DEUTSCH, POLNISCH, RUSSISCH

Wir bieten Ihnen:

Übersetzungsleistungen

Allgemein gilt: Die Übersetzung von Dokumenten muss in der Regel hinsichtlich Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt werden. Es handelt sich nicht um eine Beglaubigung im Sinne des Beurkundungsrechts. Dies ist den Ordnungsämtern und den Notaren vorbehalten.

Die in einigen Bundesländern übliche Überschrift „Beglaubigte Übersetzung aus der ... Sprache“ ist daher in anderen Bundesländern verboten. Auch ist der Begriff „Urkundenübersetzer“ eine Arbeitsbezeichnung für eine Reihe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen amtlichen und geschützten Bezeichnungen einer Berufsgruppe. Sie arbeiten als vereidigte/beeidigte/öffentlich bestellte/ermächtigte Übersetzer. Sie werden in der Regel von dem für ihren Wohnort zuständigen Landgerichtspräsidenten nach ländereigenen Vorschriften bestellt. So bin ich beispielweise für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigter Dolmetscher und ermächtigter Übersetzer für Polnisch und Russisch. Diese Beeidigung gilt seit dem 1. Januar 2010 bundesweit.

Ich versehen die von mir übersetzten Urkunden mit einem Stempel, der die Inschrift „Allgemein beeidigter Dolmetscher / ermächtigter Übersetzer für Polnisch/Russisch“ sowohl in deutscher als auch polnischer/russischer Sprache trägt.

Dies bedeutet, dass ich für Sie eine Übersetzung anfertigen und bestätigen darf. Dafür reicht es, wenn Sie mir die eingescannte Kopie des zu übersetzenden Dokuments per E-Mail zusenden.

Anschließend schicke ich Ihnen die Übersetzung im Original sowie mit einer angehefteten (nicht beglaubigten) Kopie Ihres Dokumentes zu. Bezüglich einer eventuell erforderlichen Beglaubigung einer Unterschrift oder der Echtheit Ihres Dokumentes sprechen Sie am besten mit einem Notar oder der Person / dem Amt / dem Anwalt die/das/der Ihre Übersetzung verwenden soll. Fragen Sie, was in welcher Form gefordert ist. Andernfalls machen Sie etwas Teures und Unnötiges, geben dafür viel Geld aus und haben trotzdem nicht das Richtige.

Für weitere Informationen zu unseren Übersetzungsdienstleistungen wenden Sie sich jederzeit an:

E-Mail:

Anfrage an Raeke Dolmetschservice

„Beglaubigte“ Übersetzungen / Urkunden:


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