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Dolmetschen und übersetzen in Hamburg

Hamburg hat, wie auch die anderen Bundesländer, eigene Gesetze und Verordnungen, die die Zulassung als vereidigter Dolmetscher und Übersetzer regeln. Ein Dolmetscher und Übersetzer, der beispielsweise in Berlin beeidigt ist, muss nach einem Umzug in die Hansestadt Hamburg erneut Prüfungen ablegen. Erst mit der Umsetzung der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie wird diese Behinderung einer freien Berufsausübung für Dolmetscher und Übersetzer weitgehend überwunden werden. Derzeit gelten noch folgende Bestimmungen:

Informationen über das Eignungsfeststellungsverfahren

Hamburgisches Dolmetschergesetz

Hamburgische Dolmetscherverordnung

Dolmetscher Gebührenordnung.

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